FAQ

ALLGEMEINES

Durch den neuen Mitarbeitendenvorteil wird Ihnen über die eurorad Deutschland GmbH und Alstom die Möglichkeit gegeben, ein Fahrrad (Citybikes, E-Bikes, Mountainbikes, usw.) für 36 Monate zu leasen und privat zu nutzen.

Sie müssen sich in einem aktiven unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einer deutschen Alstom-Gesellschaft und außerhalb der Probezeit befinden. Mitarbeitende mit befristeten Arbeitsverträgen, Auszubildende und Dual-Studierende können nicht teilnehmen.
Für Beschäftigte mit bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder für Beschäftigte, die sich in Privatinsolvenz befinden, ist eine Teilnahme am Leasingfahrrad-Modell für die Dauer dieser Situation nicht möglich.
Auch Mitarbeitende, bei denen bereits absehbar ist, dass sie das Arbeitsverhältnis bei Alstom innerhalb der Laufzeit des Fahrrad-Leasings verlassen oder in ein ruhendes Arbeitsverhältnis eintreten werden, können nicht teilnehmen.

Bitte registrieren Sie sich dazu mit Ihrer ALPS ID im Bestelltool, das über das für Alstom-Mitarbeitende vorgesehene eurorad-Portal www.Leasing-Fahrrad.com/Alstom aufgerufen werden kann. Die Registrierungen werden zentral durch die Personalabteilung geprüft. Nach Freigabe erhalten Sie einen Berechtigungscode (ein sogenannter „Token“) und können damit Ihr Wunschrad bei einem der 5.000 Fachhandelspartner von eurorad deutschlandweit auswählen.
Sobald Ihre Fahrradwahl erfolgt ist, wird im Bestelltool ein Überlassungsvertrag erstellt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Alstom und Ihnen regelt. Vor endgültiger Freigabe Ihrer Bestellung durch die Personalabteilung müssen Sie diesen Überlassungsvertrag unterzeichnen.
Der Unterschriftenprozess wird durch die Personalabteilung angestoßen und erfolgt mit elektronischer Signatur. Sie erhalten dazu eine Mail mit den erforderlichen Informationen. Sollte es Ihnen aus technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, elektronisch zu unterschreiben, wird Ihnen der Überlassungsvertrag durch Ihre Personalabteilung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Sobald alle Unterschriften erfolgt sind, erhalten Sie einen zweiten „Abhol-Token“, mit dem die Übergabe des Leasingfahrrades beim Händler erfolgt. Der individuelle Leasingvertrag und die Laufzeit starten mit dem Tag des Abholens des Fahrrads.

Die Teilnahme am Programm ist jederzeit möglich. Es handelt sich um einen dauerhaften Benefit, den Sie ganz nach Ihrem eigenen Zeitplan nutzen können.

Derzeit kann im Rahmen dieses Programms pro angestellter Person ein Fahrrad bestellt werden.

Sie wählen Ihr Wunschrad bei einem der bundesweiten Fachhandelspartner aus. Eine Übersicht aller teilnehmenden Fachhandelspartner finden Sie hier: www.eurorad.de/haendler. Die Auswahl vor Ort ist stark empfohlen, damit Sie von der persönlichen Beratung und späterem Service profitieren können.

FINANZIELLES

Der Bruttolistenpreis eines Fahrrades darf 7.500 EUR nicht überschreiten. Es können derzeit tarifliche Entgeltbestandteile von bis zu 255 EUR brutto pro Monat im Rahmen des Fahrrad-Leasings umgewandelt werden.

Wie hoch Ihre persönliche Leasingrate pro Monat sein wird und welche Ersparnis Sie haben werden, können Sie direkt auf dem eurorad-Portal https://www.leasing-fahrrad.com/alstom/leasing-rechner/ ausrechnen.

Die Gesamtleasingrate (Leasingrate & Versicherungsprämie) wird über eine Bruttoentgeltumwandlung vom monatlichen Gehalt einbehalten. Sie richtet sich nach dem Kaufpreis des ausgewählten Fahrrads.

Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern direkt für die Finanzierung der Leasingrate des Fahrrades verwendet. Dadurch reduziert sich Ihr Bruttolohn, was auch Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge haben kann.

Durch die Bruttoentgeltumwandlung entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser muss, entsprechend den jeweils geltenden lohnsteuerlichen Regelungen, versteuert werden.
Die Versteuerung erfolgt in der Regel nach der 1-%-Regelung: Dabei wird monatlich 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Listenpreises des Fahrrads als zusätzliches Einkommen versteuert.

Alstom unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 10 € brutto pro Monat während der Laufzeit des Leasing-Vertrages.

Durch diese Bruttoentgeltumwandlung (geringerer Bruttolohn) kann sich der Rentenversicherungsbeitrag und dadurch die zukünftige Rente anteilig schmälern. Krankengeldansprüche können sich dadurch ebenfalls verringern.

Nein, die Versteuerung des geldwerten Vorteils wird automatisch über Ihre Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Ja, es gibt keine Einschränkung. Beides kann parallel steuerlich gefördert werden.

Vorübergehende Nutzung ist durch Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben, möglich.

VERSICHERUNG & NUTZUNG (PremiumPLUS)

Ja, mit der PremiumPLUS-Versicherung, die über den Versicherungspartner von eurorad angeboten wird, erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Diese Versicherung ist obligatorisch und in der Leasingrate bereits enthalten. Sie umfasst insbesondere:

  • • Vollkasko (Diebstahl, Vandalismus, Unfallschäden, Sturzschäden, Akku-/Motorschäden),
  • • Mobilitätsgarantie (Pannenhilfe, Ersatzrad, Rücktransport),
  • • Verschleißschutz ab dem ersten Tag, z.B. Bremsen, Reifen, Kette, usw.
    Genauere Details finden Sie in der separaten Versicherungsübersicht.

Die Nutzung des Fahrrades ist grundsätzlich privat uneingeschränkt möglich.

Ja, das Fahrrad ist weltweit versichert. Im Ausland müssen Sie im Schadensfall allerdings in Vorkasse treten. Die Kosten werden im Anschluss über den Versicherungspartner erstattet. Im europäischen Ausland greift der Mobilitätsschutz (Pannenhilfe).

Das Fahrrad ist im Rahmen der Versicherungsbedingungen über PremiumPLUS vollkaskoversichert. Bitte melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei und dem Versicherungspartner.

Ja, durch den PremiumPLUS-Schutz ist zum einen der Verschleiß abgedeckt (z. B. Bremsen, Kette, Reifen).
Zusätzlich ist eine Inspektion inkl. UVV-Prüfung (nach dem ersten und nach dem zweiten Versicherungsjahr (in Höhe von je 90,00 €) inkludiert. Sie sind verpflichtet, diese Inspektion in Auftrag zu geben.
Reparaturen und Wartungen können bei dem Fachhändler durchgeführt werden, bei dem Sie das Fahrrad bezogen haben – oder bei jedem anderen Partnerhändler der euroRad Deutschland GmbH.

VETRAGSBEDINGUNGEN

Die Laufzeit beträgt 36 Monate und kann nicht verlängert oder verkürzt werden.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren HR Business Partner, um alle Details zu besprechen.

Der Vertrag ist an Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis gekoppelt. Optionen für Sie wären die Übernahme durch den neuen Arbeitgeber, eine Privatübernahme oder die Rückgabe. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren HR Business Partner, um alle Details zu besprechen.

Im Falle eines Wechsels zu einem anderen Betrieb unserer Konzerngesellschaft innerhalb Deutschlands, der ebenfalls das Leasingfahrrad-Modell mit demselben Anbieter anbietet, ist die Möglichkeit einer Übertragung gemeinsam mit dem Anbieter zu prüfen. Eventuell anfallende Gebühren und sonstige Kosten sind privat zu tragen, es sei denn, der Wechsel wurde von Alstom Deutschland veranlasst.

Nach Ablauf des Leasingvertrags haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • • Rückgabe
  • • Neuer Leasingvertrag

Ob ein Kauf des Fahrrades möglich ist, klären Sie bitte direkt mit unserem Anbieter eurorad.

Über den Überlassungsvertrag verpflichten Sie sich dazu, das Fahrrad nach der Leasinglaufzeit beim zuständigen Fachhändler zurückzugeben. Es muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und mit allen Zubehörteilen zurückgegeben werden (normale Gebrauchsspuren sind erlaubt).
Zwölf Wochen vor Ende der Laufzeit erhalten Sie eine Nachricht dazu von eurorad.

Alle FAQs auf einem Blick als Download